Solaranlage für Mehrfamilienhäuser – lohnt sich das?
Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern ist technisch und organisatorisch anspruchsvoller als beim Einfamilienhaus — mehrere Parteien, unterschiedliche Verbrauchsprofile und rechtliche Rahmenbedingungen spielen eine Rolle. Trotzdem lohnt sich die Investition in vielen Fällen, wenn das passende Betriebsmodell gewählt wird.
Besondere Herausforderungen bei Mehrfamilienhäusern
- Beschlussfassung: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in der Regel ein Mehrheitsbeschluss erforderlich, bei vermieteten Objekten entscheidet die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.
- Zählerkonzept: Anders als beim Einfamilienhaus muss geregelt werden, wie der erzeugte Strom auf mehrere Parteien mit unterschiedlichem Verbrauch verteilt wird.
- Dachfläche pro Partei: Bei vielen Wohneinheiten steht oft weniger Dachfläche pro Haushalt zur Verfügung als bei einem freistehenden Einfamilienhaus.
Betriebsmodelle im Überblick
| Modell | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Volleinspeisung | Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist und über die EEG-Einspeisevergütung vergütet — organisatorisch am einfachsten, aber ohne Eigenverbrauchsvorteil für die Mieter:innen. |
| Mieterstrom | Der Vermieter (oder ein Dienstleister) verkauft den Solarstrom direkt an die Mieter:innen im Gebäude — zu einem Preis unterhalb des lokalen Grundversorgertarifs. |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) | Seit dem Solarpaket I (2024) vereinfachtes Modell: Solarstrom wird direkt an Mieter:innen im selben Gebäude verteilt, mit reduzierten bürokratischen Anforderungen gegenüber dem klassischen Mieterstrom-Modell. |
Was ist Mieterstrom genau?
Beim klassischen Mieterstrom-Modell installiert und betreibt ein Anlagenbetreiber (häufig die Vermieterin, das Vermieter-Unternehmen oder ein spezialisierter Dienstleister) die Photovoltaikanlage auf dem Dach und verkauft den erzeugten Strom direkt an die Mieter:innen im Gebäude. Für nicht selbst verbrauchten Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, erhält der Betreiber zusätzlich den sogenannten Mieterstromzuschlag nach dem EEG. Mieter:innen profitieren von günstigeren Strompreisen, ohne selbst in eine Anlage investieren zu müssen.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Mit dem Solarpaket I wurde 2024 die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt: Sie vereinfacht die Verteilung von Solarstrom an Mieter:innen im selben Gebäude, indem geringere administrative Hürden gelten als beim klassischen Mieterstrom-Modell — unter anderem entfällt die Pflicht, ein vollständiges Energieversorgungsunternehmen zu betreiben. Das macht das Modell insbesondere für kleinere Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften attraktiver.
Wirtschaftlichkeit bei Mehrfamilienhäusern
Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von folgenden Faktoren ab:
- Verfügbare Dachfläche im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten
- Gewähltes Betriebsmodell (Volleinspeisung vs. Mieterstrom/GGV)
- Investitionskosten inklusive Zählerkonzept und ggf. Submeter-Technik
- Bereitschaft der Eigentümergemeinschaft zur gemeinsamen Investition
In vielen Fällen amortisiert sich eine gut geplante Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ähnlich wie beim Einfamilienhaus — durch die höhere Anlagengröße oft sogar mit einem günstigeren Preis pro kWp, allerdings bei höherem organisatorischem Aufwand im Vorfeld.
Schritt für Schritt zur Gemeinschaftsanlage
- Grundsatzbeschluss der Eigentümergemeinschaft bzw. Entscheidung der Vermieterin oder des Vermieters einholen.
- Dachfläche, Statik und Verschattung fachlich prüfen lassen.
- Betriebsmodell festlegen (Volleinspeisung, Mieterstrom oder GGV) und Zählerkonzept planen.
- Angebote von auf Mehrfamilienhäuser spezialisierten Fachbetrieben einholen und vergleichen.
- Installation, Anmeldung und — je nach Modell — Vertragsabschluss mit den Mieter:innen.
Sie verwalten oder besitzen ein Mehrfamilienhaus und möchten wissen, welches Modell sich eignet? Über das Formular auf dieser Seite vermitteln wir Sie kostenlos an Fachbetriebe mit Erfahrung im Mehrparteien-Segment, die sich anschließend mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen melden.
