Einfamilienhaus mit auf dem Satteldach montierter Photovoltaikanlage im Sonnenlicht

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Solaranlage für Mehrfamilienhäuser – lohnt sich das?

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern ist technisch und organisatorisch anspruchsvoller als beim Einfamilienhaus — mehrere Parteien, unterschiedliche Verbrauchsprofile und rechtliche Rahmenbedingungen spielen eine Rolle. Trotzdem lohnt sich die Investition in vielen Fällen, wenn das passende Betriebsmodell gewählt wird.

Besondere Herausforderungen bei Mehrfamilienhäusern

  • Beschlussfassung: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in der Regel ein Mehrheitsbeschluss erforderlich, bei vermieteten Objekten entscheidet die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.
  • Zählerkonzept: Anders als beim Einfamilienhaus muss geregelt werden, wie der erzeugte Strom auf mehrere Parteien mit unterschiedlichem Verbrauch verteilt wird.
  • Dachfläche pro Partei: Bei vielen Wohneinheiten steht oft weniger Dachfläche pro Haushalt zur Verfügung als bei einem freistehenden Einfamilienhaus.

Betriebsmodelle im Überblick

ModellKurzbeschreibung
VolleinspeisungDer gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist und über die EEG-Einspeisevergütung vergütet — organisatorisch am einfachsten, aber ohne Eigenverbrauchsvorteil für die Mieter:innen.
MieterstromDer Vermieter (oder ein Dienstleister) verkauft den Solarstrom direkt an die Mieter:innen im Gebäude — zu einem Preis unterhalb des lokalen Grundversorgertarifs.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)Seit dem Solarpaket I (2024) vereinfachtes Modell: Solarstrom wird direkt an Mieter:innen im selben Gebäude verteilt, mit reduzierten bürokratischen Anforderungen gegenüber dem klassischen Mieterstrom-Modell.

Was ist Mieterstrom genau?

Beim klassischen Mieterstrom-Modell installiert und betreibt ein Anlagenbetreiber (häufig die Vermieterin, das Vermieter-Unternehmen oder ein spezialisierter Dienstleister) die Photovoltaikanlage auf dem Dach und verkauft den erzeugten Strom direkt an die Mieter:innen im Gebäude. Für nicht selbst verbrauchten Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, erhält der Betreiber zusätzlich den sogenannten Mieterstromzuschlag nach dem EEG. Mieter:innen profitieren von günstigeren Strompreisen, ohne selbst in eine Anlage investieren zu müssen.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Mit dem Solarpaket I wurde 2024 die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt: Sie vereinfacht die Verteilung von Solarstrom an Mieter:innen im selben Gebäude, indem geringere administrative Hürden gelten als beim klassischen Mieterstrom-Modell — unter anderem entfällt die Pflicht, ein vollständiges Energieversorgungsunternehmen zu betreiben. Das macht das Modell insbesondere für kleinere Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften attraktiver.

Wirtschaftlichkeit bei Mehrfamilienhäusern

Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von folgenden Faktoren ab:

  • Verfügbare Dachfläche im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten
  • Gewähltes Betriebsmodell (Volleinspeisung vs. Mieterstrom/GGV)
  • Investitionskosten inklusive Zählerkonzept und ggf. Submeter-Technik
  • Bereitschaft der Eigentümergemeinschaft zur gemeinsamen Investition

In vielen Fällen amortisiert sich eine gut geplante Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ähnlich wie beim Einfamilienhaus — durch die höhere Anlagengröße oft sogar mit einem günstigeren Preis pro kWp, allerdings bei höherem organisatorischem Aufwand im Vorfeld.

Schritt für Schritt zur Gemeinschaftsanlage

  1. Grundsatzbeschluss der Eigentümergemeinschaft bzw. Entscheidung der Vermieterin oder des Vermieters einholen.
  2. Dachfläche, Statik und Verschattung fachlich prüfen lassen.
  3. Betriebsmodell festlegen (Volleinspeisung, Mieterstrom oder GGV) und Zählerkonzept planen.
  4. Angebote von auf Mehrfamilienhäuser spezialisierten Fachbetrieben einholen und vergleichen.
  5. Installation, Anmeldung und — je nach Modell — Vertragsabschluss mit den Mieter:innen.

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