Förderung für Photovoltaik – aktueller Überblick
Hinweis: Förderprogramme, Konditionen und Fristen ändern sich regelmäßig. Die folgenden Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine aktuelle Prüfung bei der jeweiligen Förderstelle. Im kostenlosen Erstgespräch berücksichtigen wir die zum Anfragezeitpunkt gültigen Programme für Ihre Region.
Bundesweite Förderung
Auf Bundesebene ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) der zentrale Ansprechpartner für zinsgünstige Kredite rund um Photovoltaik und Speicher, etwa über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard" (KfW 270). Der Kredit deckt sowohl die Anschaffung der Solaranlage als auch eines Batteriespeichers ab und steht sowohl privaten als auch gewerblichen Antragsteller:innen offen. Die Beantragung erfolgt vor Auftragsvergabe über die Hausbank.
Einspeisevergütung nach dem EEG
Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich garantierte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) — festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung ist degressiv gestaffelt: Sie sinkt regelmäßig für neu in Betrieb genommene Anlagen, während bereits laufende Anlagen ihren ursprünglichen Satz für die volle Laufzeit behalten. Die Einspeisevergütung ist damit keine klassische Förderung im Sinne eines Zuschusses, sondern ein planbarer, langfristiger Einnahmebaustein.
Steuerliche Vorteile
| Vorteil | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Nullsteuersatz (USt.) | 0 % Umsatzsteuer auf Kauf, Lieferung und Installation kleiner Anlagen (bis 30 kWp je Einheit) seit 1.1.2023. |
| Einkommensteuerbefreiung | Erträge aus Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerfrei: bis 30 kWp je Einheit bei Gebäuden mit einer Wohn-/Gewerbeeinheit (z. B. Einfamilienhaus), bei Gebäuden mit mehreren Einheiten (z. B. Mehrfamilienhaus) bis 15 kWp je Einheit — insgesamt max. 100 kWp je Steuerpflichtiger. |
Landes- und Kommunalförderung
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten einzelne Bundesländer, Kommunen und teils auch Stadtwerke eigene Förderprogramme an — etwa Zuschüsse für Speichersysteme, Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Mieterstrom-Projekte. Diese Programme unterscheiden sich stark in Verfügbarkeit, Höhe und Antragsfristen und werden häufig aktualisiert oder neu aufgelegt. Es lohnt sich, vor der Beauftragung gezielt bei der Landesförderbank oder der Kommune nachzufragen.
Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Neben den bundesweiten Programmen lohnt sich in Nordrhein-Westfalen ein Blick auf landes- und kommunalspezifische Förderungen: Die NRW.BANK legt regelmäßig eigene Programme für Photovoltaik und Speicher auf, die sich mit KfW-Krediten kombinieren lassen. Zusätzlich bieten einzelne Städte und Stadtwerke am Niederrhein — etwa im Raum Kempen, Krefeld, Mönchengladbach, Moers und Viersen — eigene Zuschüsse für Balkonkraftwerke oder Speichersysteme an. Da sich diese Programme von Kommune zu Kommune unterscheiden, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch, welche Förderung für Ihre Postleitzahl in NRW aktuell greift.
So gehen Sie bei der Antragstellung vor
- Fördermöglichkeiten für Ihre Region und Anlagengröße recherchieren (oder über uns prüfen lassen).
- Kreditanträge (z. B. KfW) grundsätzlich vor Auftragsvergabe stellen — eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen.
- Angebote von Fachbetrieben einholen und die Förderfähigkeit der geplanten Konfiguration bestätigen lassen.
- Nach Fertigstellung: Inbetriebnahme, Anmeldung im Marktstammdatenregister und ggf. Nachweise für die Förderstelle einreichen.
Förderung und Vergleichsangebote kombinieren
Förderprogramme senken die Investitionskosten, ersetzen aber nicht den Vergleich verschiedener Angebote. Erst die Kombination aus passender Förderung und einem fair kalkulierten Angebot macht den größten Unterschied bei der Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.
Lassen Sie sich unverbindlich zu aktuell verfügbaren Programmen für Ihre Postleitzahl beraten — nutzen Sie dazu das Formular auf dieser Seite.
